Dieser Beitrag nimmt die Käuferseite in den Blick. Wie ein Verkauf aus Sicht des Inhabers abläuft, lesen Sie in Versicherungsmakler verkaufen; wie ein Bestand bewertet wird, in Maklerbestand bewerten; und ob Sie den Bestand oder die GmbH kaufen, vertieft Asset Deal oder Share Deal.

Was Due Diligence ist und warum sie hier besonders zählt

Eine Due Diligence prüft vor dem Kauf die wirtschaftliche Tragfähigkeit, die rechtliche Übertragbarkeit und konkrete Haftungs-, Steuer- und Datenschutzrisiken. Vorvertragliche Aufklärungs- und Rücksichtnahmepflichten richten sich nach §§ 241 Abs. 2 und 311 Abs. 2 BGB; Arglist, Beschaffenheitsabreden, Garantien und die Kenntnis des Käufers haben unterschiedliche Folgen. Eine Prüfung ersetzt diese Regeln nicht, sondern schafft die Tatsachengrundlage für Preis und Vertrag.8

Der Bestand: kommt das Geld auch morgen noch?

Hier entscheidet sich der Preis. Geprüft wird vor allem:

  • Sparten getrennt prüfen: Vergütungsart, Stornohaftung, Kündigungen, Betreuungskosten, Datenkategorien und Übertragbarkeit bestimmen den wirtschaftlichen Beitrag.1
  • Welche Erlöse bestehen unter welchen Bedingungen fort? Prüfen Sie das Verhältnis von einmaliger Abschlusscourtage zu laufender Bestandscourtage. Wiederkehrende Erlöse können Planung erleichtern, sind aber keine garantierte Zahlung und nicht allgemein wertvoller: Betreuungskosten, Übertragbarkeit, Abrieb und weitere Risiken gehören in die Rechnung.1
  • Storno nach einheitlicher Definition und über mehrere Perioden auswerten. Ursachen, Sparten, Vertragsalter und Betreuungskosten sind getrennt zu betrachten; die Quote allein beweist weder Beratungsqualität noch künftige Stabilität.
  • Klumpenrisiko prüfen. Wie viel Umsatz und Ertrag entfällt auf einzelne Kunden oder Versicherer? Massgeblich sind die Folgen eines möglichen Ausfalls, nicht eine pauschale Zwanzig-Prozent-Schwelle.
  • Altersstruktur und Datenqualität getrennt auswerten. Für die Zukunftsprognose zählen insbesondere Vertragsdauer, Kündigungen, Neugeschäft und Betreuungsaufwand. Saubere, übertragbare Daten erleichtern Prüfung und Übergabe.

Bei Lebensversicherung, substitutiver Krankenversicherung und Restschuldversicherung verlangt § 49 VAG in den erfassten Beendigungs-, Ruhens- und Freistellungsfällen während der ersten fünf Jahre, dass Vermittlungsprovision höchstens zeitanteilig behalten werden darf. Kürzere Prämienzahlungsdauer und gesetzliche Ausnahmen sind zu beachten. Die Norm schafft keine allgemeine maximale Stornohaftungsdauer; die Verteilung von Abschlusskosten für Rückkaufswerte nach § 169 VVG ist davon getrennt. Rückforderung, Nachbearbeitung, Reserve und kaufvertragliche Risikoverteilung sind anhand der konkreten Verträge zu prüfen.1

Die Erlaubnis und die Verträge: hält das rechtlich?

Beim Asset Deal gehen Erlaubnis, Maklerverträge, Courtagezusagen und Daten nicht nach einer einheitlichen Regel über. Jede Position ist nach ihrer Rechtsgrundlage und der nötigen Mitwirkung zu prüfen.

  • Die §-34d-Erlaubnis des Veräusserers geht beim Asset Deal nicht auf den Erwerber über. Beim Share Deal bleibt die Gesellschaft Erlaubnisinhaberin; für juristische Personen richtet sich der Sachkundenachweis nach § 34d Abs. 5 Satz 4 GewO und verlangt nicht zwingend einen sachkundigen Geschäftsführer.2
  • Die Maklerverträge gehen nur über, wenn jeder einzelne Kunde zustimmt (eine sogenannte Vertragsübernahme). Fehlt die Zustimmung, bleibt der Altmakler vertraglich gebunden, und Sie stehen ohne Vertrag da.2
  • Bereits entstandene, hinreichend bestimmte Geldforderungen können grundsätzlich nach §§ 398, 399 BGB abgetreten werden. Das dauerhafte Einrücken in eine Courtagezusage oder einen Maklervertrag ist davon zu trennen und erfordert grundsätzlich die Mitwirkung des verbleibenden Vertragspartners. Ob Zustimmung, Anzeige, neue Anbindung oder andere Voraussetzungen gelten, ergibt sich aus der konkreten Zusage.2
  • Pool- und Courtageverträge können eine Klausel enthalten, die dem Pool bei einem Inhaber- oder Gesellschafterwechsel ein Zustimmungs- oder Kündigungsrecht gibt (Change of Control). Solche Klauseln gehören vor dem Kauf geprüft, weil dann Courtagen wegbrechen können.

Arbeitsverhältnisse gehen nach § 613a BGB nur bei einem identitätswahrenden Betriebs- oder Betriebsteilübergang über. BAG 7 AZR 523/11, Rn. 45 und 46, verlangt bei einem Betriebsteil eine bereits beim Veräusserer bestehende abtrennbare organisatorische Einheit. Arbeitnehmerverbote nach § 74 HGB und Verkäuferverbote folgen unterschiedlichen Regeln.33

Die Haftung: erbe ich Fehler aus der Vergangenheit?

Beratungsfehler können Ansprüche auslösen, die erst nach dem Vollzug geltend gemacht werden. Für den Käufer sind Rechtsträger, Anspruchsgrund, Verjährung, Versicherungsdeckung und vertragliche Risikozuordnung getrennt zu prüfen.

Die Vermögensschaden-Haftpflicht und ihre gesetzlichen Mindestbedingungen sind zu prüfen. Beim Asset Deal bleibt die Haftung für Altfehler grundsätzlich beim bisherigen Rechtsträger; ob und wie die Police, eine Nachhaftung oder eine Rückwärtsdeckung greift, folgt aus den Versicherungsbedingungen. Beim Share Deal bleibt die Gesellschaft Versicherungsnehmerin, Deckungslücken und Ausschlüsse bleiben bestehen.44

§ 75 AO kann den Erwerber eines Betriebs für bestimmte Betriebssteuern und Steuerabzugsbeträge innerhalb der gesetzlichen Grenzen haften lassen. Beim Anteilskauf verbleiben Steuerpositionen bei der Gesellschaft. § 8c KStG kann bei einem schädlichen Beteiligungserwerb nicht genutzte Verluste erfassen; Konzernklausel, Stille-Reserven-Klausel und § 8d KStG sind gesondert zu prüfen.55

Datenschutz: die Kundendaten sind heikel

Bei der Prüfung von Kundenakten braucht jede Offenlegung personenbezogener Daten eine Rechtsgrundlage. Der DSK-Beschluss vom 11. September 2024 beschreibt dafür ein Stufenmodell nach Verhandlungsphase, Vertragsstatus und Datenkategorie.6

  • In der frühen Prüfung sollten vorrangig aggregierte oder wirksam anonymisierte Kennzahlen verwendet werden. Ob personenbezogene Daten ausnahmsweise offengelegt werden dürfen, richtet sich nach Zweck, Erforderlichkeit und Art. 6 sowie gegebenenfalls Art. 9 DSGVO; eine Vertraulichkeitsvereinbarung ersetzt diese Rechtsgrundlage nicht.
  • Personenbezogene Daten nur mit Rechtsgrundlage. Ein Clean Team oder geschützter Datenraum ist eine Schutzmassnahme, keine Erlaubnis zur Offenlegung. Nach dem DSK-Beschluss vom 11. September 2024 sind Übermittlungen vor Vertragsschluss grundsätzlich unzulässig und auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO nur eng begrenzt denkbar. Anonymisierte Angaben und abgestufte Zugriffsrechte können helfen; eine Vertraulichkeitsvereinbarung ersetzt die Rechtsgrundlage nicht.
  • Der Zeitpunkt einer Datenübermittlung richtet sich nach der Fallgruppe des DSK-Beschlusses vom 11. September 2024. Vertragsübernahme, Information nach Art. 14 DSGVO, Widerspruchslösung für die Vertragsanbahnung und ausdrückliche Einwilligung bei besonderen Datenkategorien haben unterschiedliche Voraussetzungen. Beendete Vertragsbeziehungen sind getrennt zu behandeln.6

Tatsächlich enthaltene Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Nach dem DSK-Beschluss vom 11. September 2024 setzt ihre Übertragung beim Asset Deal eine ausdrückliche Einwilligung voraus; die Versicherungsart allein beweist noch keinen Gesundheitsdateninhalt. Maklerbestand übertragen: Zustimmung und Datenschutz6

Wie die Prüfung abläuft und wie Sie sich absichern

Eine Due Diligence kann Absichtserklärung, Anforderungsliste, geschützten Datenraum, dokumentierte Rückfragen und einen Ergebnisbericht umfassen. Umfang und Zeitbedarf richten sich nach Kaufgegenstand, Datenqualität, Risiken und Verfügbarkeit der Beteiligten.8

Prüfungsbefunde können den Kaufpreis, Vollzugsbedingungen, Garantien oder Freistellungen beeinflussen. Garantien lassen sich etwa auf Bestand und Courtagezusagen beziehen; bekannte Einzelrisiken können gesondert zugeordnet werden. Weitere Gestaltungen sind:7

  • Ein Earn-out kann einen Kaufpreisteil von späteren Kennzahlen oder Ereignissen abhängig machen. Bezugsgrösse, Zeitraum, Einflussmöglichkeiten und Stornorisiko sind zu vereinbaren; die Gestaltung verteilt Risiken nicht automatisch fair.
  • Rückbehalt oder Treuhandkonto prüfen. Zweck, Höhe, Freigabevoraussetzungen und Dauer einer Sicherheit sind auf die konkreten Übertragungs- und Haftungsrisiken abzustimmen.
  • Eine W&I-Versicherung kann vertragliche Garantierisiken abdecken. Deckungsumfang, Ausschlüsse, Selbstbehalte und der Umgang mit bereits bekannten Risiken richten sich nach der konkreten Police und müssen vorab geprüft werden.

Die Prüfungstiefe richtet sich nach konkreten Risiken, Kaufgegenstand, Datenlage und Materialität. Eine fokussierte Prüfung kann angemessen sein. Due-Diligence-Checkliste zum Maklerkauf

Was das praktisch heisst

Beim Maklerkauf sind insbesondere wiederkehrende Courtage, Stornorisiken, Kunden- und Versichererverträge, Daten sowie mögliche Haftung aus früherer Beratung zu prüfen. Die Befunde sind in Bewertung, Vollzugsbedingungen und Vertrag umzusetzen.