Dieser Beitrag richtet sich an Käufer. Was ein Bestand wert ist, lesen Sie in Maklerbestand bewerten; worauf Sie ihn vor dem Kauf prüfen, in Due Diligence beim Maklerkauf; und wie die Übertragung rechtlich abläuft, in Maklerbestand übertragen.

Warum die Finanzierung beim Bestandskauf knifflig ist

Ein Maklerbestand besteht aus immateriellen Rechtspositionen und Ertragserwartungen. Für die Finanzierung sind deshalb Abtretbarkeit, Vertragsbestand, Datenqualität, nachhaltiger Cashflow und mögliche Sicherheiten getrennt zu prüfen. Die Bank beurteilt die Kapitaldienstfähigkeit anhand ihrer Kreditprüfung; zusätzliche Sicherheiten sind keine ausnahmslose Marktregel.1

Kaufpreis und Finanzierung beeinflussen einander. Ob eine Finanzierung scheitert und weshalb, lässt sich ohne offengelegte Kredit- und Transaktionsdaten nicht als häufigster Marktgrund bestimmen. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Kapitaldienstrechnung unter realistischen Bestands- und Kostenszenarien. Bewertung1

Eigenkapital und Bankkredit

Eine Bank prüft Eigenkapital, Sicherheiten, Bonität und Kapitaldienstfähigkeit anhand des konkreten Kaufs. Förderprogramme und Bürgschaften haben eigene Voraussetzungen.1

Bestehende, abtretbare Courtageforderungen können als Sicherheit vereinbart werden, soweit § 399 BGB, Vertragsklauseln und Datenschutz nicht entgegenstehen. Ob Banken zusätzliche Sicherheiten verlangen und welche Laufzeit tragfähig ist, hängt von Kreditnehmer, Bestand und Bankprüfung ab.11

Förderkredite und Bürgschaften

Unternehmens- und Bestandsübernahmen können nach den Bedingungen einzelner Programme förderfähig sein. Förderung ersetzt die Kreditprüfung nicht. Ob Eigenmittel erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Programm und der konkreten Finanzierung ab. Beim ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge 077 beträgt der Kredit höchstens 500.000 Euro je Antragsteller und höchstens 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Antrag ist über einen Finanzierungspartner vor Vorhabenbeginn zu stellen. Das Merkblatt setzt den Vorhabenbeginn nicht pauschal mit jeder Vertragsunterzeichnung gleich. Andere Programme und Bürgschaftsbanken haben eigene aktuelle Bedingungen.2

  • KfW-Förderkredite über die Hausbank. Beim ERP-Gründerkredit StartGeld (067) sind bis zu 200.000 Euro und eine 80-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank vorgesehen. Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) ist auf 500.000 Euro je Antragsteller und höchstens 35 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Er setzt die weiteren Programmbedingungen, einschliesslich der vorgesehenen Bürgschaftsstruktur, voraus. Förderfähigkeit und Konditionen müssen anhand des konkreten Vorhabens geprüft werden.
  • Bürgschaftsbanken bieten je nach Bundesland und Programm Ausfallbürgschaften sowie teilweise ein Verfahren „Bürgschaft ohne Bank“ an. Quote, Höchstbetrag und Voraussetzungen sind beim zuständigen Institut und konkreten Programm aktuell zu prüfen.2

Beim ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge 077 beträgt der Kredit höchstens 500.000 Euro je Antragsteller und höchstens 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Antrag ist über einen Finanzierungspartner vor Vorhabenbeginn zu stellen. Das Merkblatt setzt den Vorhabenbeginn nicht pauschal mit jeder Vertragsunterzeichnung gleich. Andere Programme und Bürgschaftsbanken haben eigene aktuelle Bedingungen. Massgeblich ist der programmspezifische Vorhabenbeginn; eine pauschale Regel „vor jedem Kaufvertrag“ ist zu weit.2

Wenn die Bank nicht reicht: Verkäuferdarlehen, Earn-out, Verrentung

Bankkredit, Eigenmittel, Verkäuferdarlehen, Rückbehalt oder variabler Kaufpreis können kombiniert werden. Welche Struktur die Finanzierungslücke schliesst, hängt von Kapitaldienst, Sicherheiten und Risikoverteilung ab.

  • Verkäuferdarlehen. Der Verkäufer kann einen Kaufpreisteil als Darlehen stehen lassen, § 488 BGB. Rang, Verzinsung, Sicherheiten, Fälligkeit und Kündigung sind ausdrücklich zu regeln. Ob die Bank das Darlehen als eigenkapitalähnlich berücksichtigt, hängt insbesondere von seinen Bedingungen und ihrer Prüfung ab. Eine feste übliche Kaufpreisquote oder Ratingverbesserung ist nicht garantiert.
  • Ein Earn-out kann Liquidität und Risiko verteilen, wenn Entstehung, Bezugsgrösse und Einflussmöglichkeiten präzise geregelt sind. Laufzeit und Risikoverteilung sind im konkreten Vertrag festzulegen.3
  • Bei einer Kaufpreisrente oder wiederkehrenden Gegenleistung sinkt der sofortige Mittelbedarf. Steuer, Barwert, Bestandsabrieb, Sicherheiten und Insolvenzrisiko des Schuldners sind vorab zu rechnen.3

Bei wiederkehrenden Bezügen kann unter den Voraussetzungen der BFH-Rechtsprechung ein Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung bestehen. Eine Sofortsteuer kann Liquidität vor Zahlungseingang belasten. Das Ausfallrisiko des Käufers ist vertraglich abzusichern.3

Eine Finanzierung kann mehrere Bausteine kombinieren. Welche Anteile Bankkredit, Förderung, Bürgschaft, Verkäuferdarlehen oder Earn-out tragen, ist anhand des Einzelfalls zu bestimmen.

Asset Deal oder Share Deal: der steuerliche Unterschied bei der Finanzierung

Asset Deal und Share Deal unterscheiden sich bei Kaufgegenstand, Sicherheiten und steuerlicher Behandlung. Die Finanzierung ist für Käufer, Schuldner und Mittelverwendung konkret zu strukturieren.

  • Beim Asset Deal kann ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert nach § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG über 15 Jahre abgeschrieben werden. Schuldzinsen sind nur nach den einschlägigen Betriebsausgaben- und Abzugsbegrenzungsregeln abziehbar. Die AfA ist kein Rückfluss des Kaufpreises und garantiert keinen Liquiditätspuffer.4
  • Anschaffungskosten von GmbH-Anteilen werden nicht planmässig abgeschrieben. Beim privaten Anteilserwerb hängen Schuldzinsabzug und Teileinkünfteverfahren insbesondere von § 32d Abs. 2 Nr. 3, § 3c Abs. 2 und § 20 Abs. 9 EStG ab. Auch eine Erwerber- oder Holding-GmbH unterliegt Abzugsbegrenzungen; ein voller Abzug oder eine Grössenschwelle ist nicht pauschal gesichert.4

Zinsschranke, Stand-alone-Klausel, EBITDA-Grenze und gewerbesteuerliche Hinzurechnung sind anhand der konkreten Finanzierung zu prüfen. Aus der Freigrenze folgt nicht, dass Zinsabzugsfragen bei Bestandskäufen praktisch nie relevant sind. Asset Deal oder Share Deal Steuern beim Bestandsverkauf4

Aus Verkäufersicht: Kann der Käufer überhaupt zahlen?

Wer Kaufpreis stundet oder ein Verkäuferdarlehen gibt, trägt Bonitäts- und Ausfallrisiko. Eigenkapitalnachweis, Finanzierungsstatus und Sicherheiten sollten vor bindendem Vertrag geprüft werden. Zeitpunkt und Umfang richten sich nach Transaktionsablauf und Vertraulichkeit.5

Bürgschaft, Treuhand, Rückbehalt, Sicherungsabtretung und gestaffelte Fälligkeit schützen unterschiedliche Risiken. Ein selbstschuldnerisches Versprechen ist nicht in jeder Konstellation „am stärksten“, und ein Treuhandkonto ist nicht automatisch beidseitig fair. Zweck, Rang, Freigabebedingungen und Insolvenzfestigkeit sind konkret zu gestalten.5

Ein Bestand ist keine Sache im Sinne von § 90 BGB; § 449 BGB lässt sich daher nicht schematisch als Eigentumsvorbehalt anwenden. Eine aufschiebend bedingte Übertragung einzelner Rechtspositionen kann möglich sein, muss aber Zustimmung, Daten, Betreuung und Sicherheiten abbilden. Ihr wirtschaftlicher Nutzen hängt vom Zustand des Bestands bei Eintritt ab.5

Was das praktisch heisst

Eine tragfähige Finanzierung setzt einen nachvollziehbaren Kaufpreis, Kapitaldienst, Sicherheiten und einen realistischen Übergang voraus. Förderprogramm, Bankkredit, Eigenmittel und Verkäuferkomponenten sind mögliche Bausteine, aber keine notwendige Standardkombination.