Dieser Beitrag vertieft die Steuerfragen aus unserem Überblick Maklerbestand verkaufen: sieben Fehler vermeiden. Wie ein Verkauf insgesamt abläuft, lesen Sie in Versicherungsmakler verkaufen; was Ihr Bestand wert ist, in Maklerbestand bewerten.

Drei Weichen entscheiden über Ihre Steuerlast

Bevor es um einzelne Steuern geht: Drei Fragen legen das Ergebnis fest, und alle drei stellen sich vor dem Verkauf.

  • In welcher Rechtsform verkaufen Sie? Ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft wird anders besteuert als eine GmbH.
  • Was genau verkaufen Sie? Den Kundenbestand selbst (Asset Deal) oder die Anteile an Ihrer GmbH (Share Deal).
  • Welche persönlichen Voraussetzungen liegen vor? Alter, dauernde Berufsunfähigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne und eine frühere Inanspruchnahme können für Begünstigungen nach §§ 16 und 34 EStG relevant sein; zusätzlich muss die konkrete Veräusserung sachlich begünstigt sein.

Asset Deal: Sie verkaufen den Bestand selbst

§ 16 EStG kann den Verkauf des ganzen Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils erfassen. Ein Teilverkauf kann laufender Gewinn sein, ist aber nicht allein deshalb stets mit einer festen Höchstquote belastet. Steuerfolgen hängen von Rechtsform, Kaufgegenstand, Beteiligung, persönlichem Tarif, Gewerbesteuerhebesatz, Zuschlägen, Umsatzsteuertatbestand und Entnahme ab.1

Eine Geschäftsveräusserung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG ist nicht steuerbar, wenn ein fortführungsfähiges Unternehmen oder ein gesondert geführter Betrieb im Ganzen an einen Unternehmer für dessen Unternehmen übertragen wird und die erforderliche Fortführung vorliegt. Bei anderen Übertragungen sind Steuerbarkeit, Steuerbefreiung und Steuersatz konkret zu prüfen. Gewerbe- und Körperschaftsteuer hängen von Verkäufer und Struktur ab.23

Share Deal: Sie verkaufen die Anteile Ihrer GmbH

Bei privat gehaltenen GmbH-Anteilen ist § 17 EStG insbesondere einschlägig, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre eine Beteiligung von mindestens einem Prozent bestand. Dann sind im Teileinkünfteverfahren grundsätzlich 60 Prozent des Veräusserungsgewinns steuerpflichtig. Andernfalls kann § 20 EStG gelten. Eine pauschale Einkommensteuerbelastung von 27 bis 29 Prozent gilt nicht für jeden Verkäufer. Persönlicher Tarif, Zuschläge und Sachverhalt sind entscheidend. Die Begünstigungen des Betriebsverkaufs nach §§ 16 und 34 EStG sind davon zu unterscheiden.4

Beim Asset Deal kann ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert über 15 Jahre abgeschrieben werden. Die Abschreibung ist ein Steuerfaktor des Erwerbers; ihre Bedeutung für den ausgehandelten Preis hängt von der gesamten Transaktion ab. § 8c KStG enthält für schädliche Beteiligungserwerbe Voraussetzungen und Ausnahmen; ein Verlustvortrag geht nicht bei jedem Anteilskauf automatisch vollständig unter.4

Die Vergünstigungen ab 55

Begünstigungen nach §§ 16 und 34 EStG können bei einer begünstigten Betriebs-, Teilbetriebs- oder Mitunternehmeranteilsveräusserung greifen. Der Verkauf privat gehaltener GmbH-Anteile ist nach § 17 oder § 20 EStG zu prüfen; „40 Prozent steuerfrei“ gilt nicht voraussetzungslos.

Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist, kann bei einem begünstigten Veräusserungsgewinn auf Antrag den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG und den besonderen Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG nutzen. Betragsgrenzen, Einmalgewährung und das Verhältnis zur Tarifermässigung nach § 34 Abs. 1 EStG sind für den konkreten Gewinn zu berechnen.5

§ 16 EStG erfasst unter seinen Voraussetzungen die Veräusserung des ganzen Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils sowie eine begünstigte Aufgabe. Wesentliche Betriebsgrundlagen, zurückbehaltene Positionen und zeitlich gestreckte Schritte sind nach dem Gesamtplan zu würdigen; nicht jeder Verkauf in mehreren Vollzugsakten ist automatisch laufender Gewinn.

Ein Hinweis zur Aktualität: Die oft gehörte „Abschaffung der Fünftelregelung" zum Jahr 2025 betrifft nur die Lohnabrechnung von Arbeitgebern. Für Ihren Unternehmensverkauf, der ohnehin über die Steuererklärung läuft, gilt sie unverändert weiter.5

Die Holding: fast steuerfrei, aber mit Vorlauf

Verkauft eine Holding-Kapitalgesellschaft Anteile, können § 8b Abs. 2 und 3 KStG einschlägig sein: Der Gewinn bleibt grundsätzlich ausser Ansatz, fünf Prozent gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Ausnahmen und weitere Steuerfolgen sind zu prüfen. Eine spätere Ausschüttung an die Privatperson ist ein eigener Besteuerungsvorgang. § 22 UmwStG schafft keine allgemeine siebenjährige Holdingfrist. Er erfasst bestimmte Einbringungen unter dem gemeinen Wert; der Einbringungsgewinn vermindert sich um ein Siebtel je abgelaufenem vollen Jahr. Eine Nettoquote setzt eine Rechnung mit offengelegten Annahmen voraus.6

Earn-Out und Kaufpreisrente

BFH, Urteil vom 9. November 2023, IV R 9/21, betrifft variable Kaufpreisforderungen, deren Rechtsgrund und Höhe im Veräusserungszeitpunkt ungewiss sind. Diese werden dort bei Zufluss als nachträgliche Betriebseinnahmen erfasst und erhöhen nicht den begünstigten Veräusserungsgewinn des Verkaufsjahrs. Feste oder bereits entstandene Kaufpreisteile sind gesondert zu prüfen. Bei einer Kopplung an Weiterarbeit kommt es auf den engeren wirtschaftlichen Veranlassungszusammenhang und den eigenständigen Wert der Tätigkeit an. BFH, Urteil vom 3. März 2026, IX R 1/25, enthält keine starre Kaufpreisregel und verwies zur weiteren Würdigung zurück.7

BFH X R 6/20 bestätigt bei langfristigen, versorgungsähnlichen wiederkehrenden Bezügen unter den dortigen Voraussetzungen ein Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung. Die genaue Begünstigung und Wirkung hängt von Vertragsform und Sachverhalt ab; sie lässt sich nicht auf jede Ratenzahlung übertragen.8

Was das praktisch heisst

Steuerquoten unterschiedlicher Strukturen sind nur bei vergleichbaren Annahmen sinnvoll. Alter, Beteiligung, Tarif, Hebesatz, Einbringung und spätere Ausschüttung können das Ergebnis verändern. Eine erfasste Einbringung nach § 22 UmwStG kann siebenjährige Folgen haben; daraus folgt keine entsprechende Wartefrist für jede Holding. Planen Sie die Struktur rechtzeitig anhand des tatsächlichen Vorhabens.